ChildAngle Hilfe-Center

Werden Zölle, Steuern und Einfuhrgebühren erstattet?

A: Nein. Zölle, Steuern, Mehrwertsteuer, Maklergebühren und sonstige von den lokalen Behörden erhobene Einfuhrgebühren sind nicht erstattungsfähig.

Nicht die Antwort, nach der Sie suchen? Suchen Sie weiter...
Nach oben blättern